Ist doch klar,  in der Kneipe dürfen mir keine branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt werden,  auch darf ich diese nicht runterschütten,

...andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier, Wein und ähnliches, dürfen mir erst ab 16 ausgeschenkt werden, die ich dann runterkippen  kann, außer

...meine Alten (oder Personensorgeberechtigten) sind dabei und ich habe schon 14 Jahre auf dem Buckel.
 

So  steht‘s im § 9 des Jugendschutzgesetzes.  
 

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